Jahresbeiträge im TC Nickenich 88 e.V. |
|
||
Beitragsklasse |
Jahresbeitrag |
|
|
Akltive Mitglieder bis 18 Jahre |
48,00 € |
|
|
Aktive Mitglieder von 18 bis 21 Jahre |
65,00 € |
|
|
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, die am 01.01. eines Jahres das 21. Lebensjahr vollendet haben, zahlen auf Antrag einen ermäßigten Jahresbeitrag. Der Antrag mit entsprechendem Nachweis muss dem Kassenwart bis zum 01.03. eines Jahres vorliegen (Stichtag ist der 01.03. eines Jahres). |
65,00 € |
|
|
Aktive Mitglieder ab 21 Jahre |
130,00 € |
|
|
Inaktive (passive) Mitglieder |
30,00 € |
|
|
Familienbeitrag für Familien mit 1 Kind* |
275,00 € |
|
|
Familienbeitrag für Familien mit 2 Kindern* |
290,00 € |
|
|
* Die Familienbeiträge gelten auch für Lebens- und Haushaltsgemeinschaften |
|
||
Die Jahresbeiträge sind am 31. März des Geschäftsjahres fällig und werden durch Lastschrift erhoben |
|
||
Der Jahresbeitrag ist auch dann voll zu bezahlen, wenn ein Mitglied austritt oder ausgeschlossen wird |
|
||
Erfolgt der Eintritt nach dem 01. 08. des Geschäftsjahres, ist die Hälfte des Jahresbeitrags fällig |
|
||
Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben |
|
||
Die aktive Sportbeteiligung kann durch den Vorstand vor Bezahlung des Beitrags untersagt werden. |
|
||
Der Vorstand hat das Recht, bei Bedürftigkeit Beiträge zu stunden oder zu erlassen. |
|
||
Diese Beitragsordnung behält bis zur Verabschiedung einer neuen Beitragsordnung ihre Gültigkeit. |
|
||
Jährliche Pflichtstunden für Arbeitsleistungen innerhalb der Clubanlage |
|
||
für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 5 Stunden a 3,00 € |
|
||
für Erwchsene 5 Stunden a 6,00 € |
|
||
Diese Beiträge werden im Dezember erhoben |
|
||
Gastspielregelung: |
|
||
Gäste können mit Mitgliedern des TC Nickenich 88 e.V. auf der Anlage gegen eine Gastgebühr (nicht häufiger als fünfmal pro Saison) spielen. Die Gastgebühr beträgt 5,00 € pro Gast und Stunde, höchstens 10,00 € pro Platz und Stunde. Der Spieler des TC Nickenich 88 e.V. ist für den Einzug des Gastbeitrages und für die Weiterleitung an ein Mitglied des Vorstands oder einen Mannschaftsführer verantwortlich. |
|
||
Spieler, die Mitglieder in anderen Vereinen sind, sind im Rahmen einer Spiel-gemeinschaft mit einer Mannschaft unseres Vereins von der Zahlung eines Gastbeitrages befreit. |
|||
Aktive Mitglieder anderer Vereine, die zusammen mit Mitgliedern unseres Vereins Tennis spielen wollen (keine Spielgemeinschaft), können eine Gastspielerlaubnis erhalten. Der Beitrag hierfür beträgt 80,00 € pro Saison. Dies gilt auch dann, wenn diese Gäste in einer Mannschaft unseres Vereins mitspielen. |
|||
Diese Regelungen gelten bis zu einem Beschluss in der nächsten Jahreshauptversammlung. |